Allgemeine Geschäftsbedingungen der ruff_consult GmbH

1. Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle gegenwärtig und zukünftig von der ruff_consult GmbH (im Folgenden: ruff_consult) abgegebenen Angebote an und von ruff_consult geschlossenen Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden: Kunde).

1.2
Wird zwischen ruff_consult und dem Kunden ein gesonderter schriftlicher Vertrag abgeschlossenen, gelten diese AGB ergänzend zu den Bestimmungen des Vertrags, es sei denn die Geltung der AGB wird in dem Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ruff_consult ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1
Soweit nicht anders bezeichnet, sind die Angebote von ruff_consult freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von ruff_consult oder dadurch zustande, dass ruff_consult mit Wissen des Kunden beginnt, den Auftrag auszuführen.

2.2
Alle Vereinbarungen zwischen ruff_consult und dem Kunden werden schriftlich getroffen oder
bestätigt. Für den Vertragsinhalt, insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein der schriftlich geschlossene Vertrag maßgebend.

2.3
ruff_consult ist berechtigt, sich zur Durchführung der ihr obliegenden Leistungsverpflichtungen Dritter zu bedienen.

3. Leistungsänderung

Wünscht der Kunde eine Leistungsänderung oder eine Anpassung, die vom ursprünglichen Vertrag abweicht, so hat er diesen Wunsch schriftlich zu äußern. ruff_consult wird dem Kunden dann mitteilen, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen ruff_consult diese Änderung akzeptiert.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1
Der Kunde verpflichtet sich, ruff_consult alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und ruff_consult von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Tätigkeit von ruff_consult bekannt werden. Auf Verlangen von ruff_consult werden Auskünfte des Kunden
schriftlich erteilt bzw. bereits erteilte mündliche Auskünfte schriftlich wiederholt.

4.2
Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm an ruff_consult übergebenen Softwareprodukte und
Datenträger auf darin enthaltene Viren oder ähnliche schädliche Programme anhand eines
zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Virenschutzes überprüft sind.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise und Tagessätze von ruff_consult.

5.2
Fremdleistungen und Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet. Bei Zusatzleistungen werden die Tagessätze von ruff_consult, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung über die Zusatzleistung gelten, zugrunde gelegt. Für Spesen und Reisekosten gelten die jeweils aktuellen Sätze von ruff_consult.

5.3
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt jeweils nach Leistungserbringung. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 14 Kalendertage nach Leistung und Rechnungsstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei ruff_consult. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer und ähnliche Abgaben gehen
stets zu Lasten des Kunden.

5.4
Muss ruff_consult aufgrund einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden ihre Ansprüche als gefährdet ansehen, ist ruff_consult zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, darf ruff_consult ihre Gesamtforderung sofort fällig stellen. ruff_consult ist in den genannten Fällen weiterhin berechtigt, die Bearbeitung aller Aufträge des Kunden von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

5.5
Der Kunde darf gegen Forderungen der ruff_consult ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit den Ansprüchen von ruff_consult im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist das Zurückbehaltungsrecht wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche.

6. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

6.1
Die Vereinbarung verbindlicher Liefer- oder Leistungstermine bedarf der Schriftform.

6.2
Kann ruff_consult den vereinbarten Liefer- oder Leistungstermin aus Hinderungsgründen, die ruff_consult nicht zu vertreten hat (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Energieversorgungsschwierigkeiten, Pandemien, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, Probleme mit Produkten Dritter, z.B. Software anderer Hersteller, etc.), nicht einhalten, so wird ruff_consult den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde ist in diesen Fällen nicht zum Rücktritt berechtigt.

6.3
Lässt sich in den genannten Fällen jedoch nicht absehen, dass ruff_consult ihre Leistungen innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier (4) Monaten erbringen wird können, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Entsprechendes gilt, wenn die Hinderungsgründe nach Ablauf von vier (4) Monaten seit der Mitteilung von ruff_consult noch bestehen. Sollten die Hinderungsgründe für ruff_consult schon bei Vertragsschluss erkennbar gewesen sein, ist ruff_consult nicht zum Rücktritt berechtigt.

7. Abnahme

7.1
Ist eine Abnahme erforderlich oder vereinbart, so ist der Kunde, soweit die Abnahmevoraussetzungen im Übrigen vorliegen, auch zur Abnahme in sich geschlossener Teilleistungen verpflichtet, wenn die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

7.2
Die Leistungen von ruff_consult gelten als abgenommen, wenn ruff_consult die Abnahmebereitschaft mitgeteilt hat und der Kunde daraufhin nicht innerhalb von vier Wochen die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert; oder der Kunde – oder ruff_consult im Auftrag des Kunden – daraufhin die Anwendung oder Teile davon ohne weitere Prüfung vier (4) Wochen lang für Dritte zugänglich gemacht hat, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von ruff_consult erbrachten Leistungen beruht; oder der Kunde daraufhin die erbrachten Leistungen vier (4) Wochen lang produktiv nutzt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem wesentlichen Mangel der von ruff_consult erbrachten Leistungen beruht.

7.3
Der Abnahme entgegenstehende Mängel müssen ruff_consult unverzüglich unter detaillierter Beschreibung von Mangel und Auswirkung schriftlich mitgeteilt werden. Auf Verlangen von ruff_consult ist der Kunde verpflichtet, die bei einer fehlgeschlagenen Abnahmeprüfung verarbeiteten Testdaten in elektronischer Form zu übergeben.

8. Nutzungsrechte

8.1
ruff_consult räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht gem. § 31 Abs. 2 UrhG ein, die von ruff_consult zur Verfügung gestellten Leistungen in dem Umfang, wie dies für die vertraglich vorgesehenen Zwecke und Ziele des Kunden erforderlich ist, zu nutzen.

8.2
Die von ruff_consult erbrachten Leistungen können Open Source Software/Freie Software sowie Software von Drittanbietern enthalten. Insoweit richten sich die Nutzungsrechte des Kunden nach den jeweils geltenden Lizenzbedingungen.

8.3
Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht erlischt, sobald der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teiles hiervon in Verzug gerät und lebt vollumfänglich wieder auf, wenn der Kunde die Beträge, mit denen er sich in Verzug befindet, an ruff_consult zahlt.

8.4
Die Unterlizenzierung oder sonstige Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ruff_consult zulässig.

8.5
Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, ruff_consult über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an von ruff_consult gelieferten körperlichen Gegenständen (z.B. Handbüchern, Datenträgern oder Hardware) behält sich ruff_consult bis zu vollständiger Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

10. Mängelansprüche

10.1
Erweisen sich von ruff_consult erbrachte Leistungen als mangelhaft, so ist ruff_consult zunächst verpflichtet, die Mängel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben.

10.2
Bei berechtigten Beanstandungen ist ruff_consult verpflichtet, die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Weist ruff_consult nach, dass kein Mangel vorlag, kann ruff_consult die Erstattung des Aufwandes für die aufgrund der vermeintlichen Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach den im Vertrag geregelten Vergütungssätzen, andernfalls nach den bei ruff_consult für solche Leistungen geltenden Vergütungssätzen, zuzüglich der entstandenen Nebenkosten verlangen.

10.3
ruff_consult ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Vergütung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

10.4
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Daneben kann der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und Aufwendungsersatz nur nach Maßgabe von Ziffer 12 verlangen.

10.5
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, sofern keine Arglist vorliegt, zwölf (12) Monate ab dem Gefahrübergang bzw. ab Abnahme, wenn eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln nach Ziffer 12 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

11. Rechte Dritter

11.1
Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutz- oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigt und haftet ruff_consult dafür nach Vertrag oder Gesetz, so hat ruff_consult das Recht, nach eigener Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden
vertragsgemäß genutzt werden können.

11.2
Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist ruff_consult zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung zu.

11.3
Die in dieser Ziffer 11 genannten Verpflichtungen von ruff_consult sind vorbehaltlich von Ziffer 12 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn

  •  der Kunde ruff_consult unverzüglich schriftlich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet sowie alle Abwehrmaßnahmen und Vereinbarungen mit dem Dritten mit ruff_consult abstimmt und
  • die Rechtsverletzung nicht auf kundenseitig bereitgestellten Programmen oder Daten oder darauf beruht, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen und darin enthaltene Datenbestände unter anderen als in der Leistungsbeschreibung angegebenen Einsatzbedingungen oder nicht in einer von ruff_consult gelieferten gültigen, unveränderten Originalfassung benutzt wurden.

11.4
Sofern der Kunde ruff_consult Materialien für die Durchführung des Vertrages zur Verfügung stellt, steht der Kunde dafür ein, dass die Materialien frei von Schutzrechten Dritter sind und auch keine sonstigen Rechte bestehen, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Der Kunde stellt ruff_consult hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung solcher Rechte beruhen.

12. Haftung

12.1
Für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten haftet ruff_consult nach den gesetzlichen Vorschriften. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Soweit ruff_consult weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet ruff_consult allerdings nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.

12.2
In allen übrigen Fällen haftet ruff_consult, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

12.3
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für den Fall des Datenverlusts und der Datenverschlechterung, wobei ruff_consult nur haftet, wenn und soweit der Kunde durch regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien sichergestellt hat, dass diese Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

12.4
Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet ruff_consult nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

12.5
Ansonsten sind Schadensersatzansprüche gegen ruff_consult aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

13. Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung bereits installierter Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringen, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

14. Urheberrechtsvermerke

Der Kunde wird alle Schutzvermerke sowie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für im Programmcode angebrachte Hinweise auf die Urheber.

15. Geheimhaltung, Datenschutz

15.1
Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten, vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, weiterzugeben noch zu verwerten.

15.2
Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fortbestehen.

15.3
ruff_consult wird personenbezogene Daten des Kunden nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, verarbeiten und speichern.

16. Abwerbungsschutz

16.1
Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, Berater, Dienstleister oder sonst vertraglich verpflichtete Personen von ruff_consult, die unmittelbar oder mittelbar mit der Erbringung von Leistungen für den Kunden betraut sind, direkt oder indirekt zu veranlassen, ihre Tätigkeit bei ruff_consult zu beenden oder ihre Verpflichtungen gegenüber ruff_consult zu verletzen. Der Kunde wird sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, Berater, Dienstleister und sonst vertraglich verpflichteten Personen sich ebenfalls an diese Verpflichtung halten.

16.2
Diese Verpflichtung gilt ab Beginn des ersten zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Sie endet ein Jahr nach Beendigung des letzten zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.

17. Schlussbestimmungen

17.1
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen, auch über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam.

17.2
Es findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

17.3
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist der Sitz von ruff_consult.

17.4
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem diese AGB einbeziehenden Vertrag ist der Sitz von ruff_consult. Der Kunde kann daneben nach Wahl von ruff_consult auch an seinem Sitz verklagt werden.

17.5
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des diese AGB einbeziehenden Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit es sich hierbei nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt – diejenige wirksame Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer
Regelungslücke.

Stand November 2020